Regelung Berufskraftfahrer

Qualifikation

Stichtag 10.09.2009

Fahrer, die nach dem o.g. Datum ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erwerben, müssen zusätzlich die Grundqualifikation mit erwerben.

Für den Erwerb sind drei Möglichkeiten vorgesehen:

  • Berufsausbildung (3 Jahre)
  • Grundqualifikation (Ausbildungsumfang nicht fest geregelt, Ausführliche Prüfung Theorie 240 min. Praxis 210 min.)
  • beschleunigte Grundqualifikation (Ausbildung 140×60 min. Prüfung Theorie 90 min. bei IHK)

Fahrer, die vor diesem Datum ihre Fahrerlaubnis erworben haben, bekommen die Grundqualifikation automatisch anerkannt. Ohne diese sind nur Fahrten zu nicht gewerblichen Zwecken gestattet.

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr:

Weiterbildung

Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung dient der Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Bis zum Ablaufdatum ist eine Weiterbildung zu besuchen.

Der Weiterbildungsumfang beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren.

  • Vor dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung bis zum 10.09.2014
  • Ab dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

Weiterbildung Module

Regelung für Berufskraftfahrer

Qualifikation

Stichtag 10.09.2009

Fahrer, die nach dem o.g. Datum ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erwerben, müssen zusätzlich die Grundqualifikation mit erwerben.

Für den Erwerb sind drei Möglichkeiten vorgesehen:

  • Berufsausbildung (3 Jahre)
  • Grundqualifikation (Ausbildungsumfang nicht fest geregelt, Ausführliche Prüfung Theorie 240 min. Praxis 210 min.)
  • beschleunigte Grundqualifikation (Ausbildung 140×60 min. Prüfung Theorie 90 min. bei IHK)

Fahrer, die vor diesem Datum ihre Fahrerlaubnis erworben haben, bekommen die Grundqualifikation automatisch anerkannt. Ohne diese sind nur Fahrten zu nicht gewerblichen Zwecken gestattet.

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr:

Weiterbildung

Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung dient der Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Bis zum Ablaufdatum ist eine Weiterbildung zu besuchen.

Der Weiterbildungsumfang beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren.

  • Vor dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung bis zum 10.09.2014
  • Ab dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

Weiterbildung Module

Modul 1

Intelligent fahren

  • Wirtschaftliches Fahren
  • Assistenzsysteme
  • Fahrzeugtechnik
  • Kraftstoff- und Energieeinsparung

Modul 2

Rechtssicher dokumentieren

  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Digitaler Fahrtenschreiber
  • Dokumentationspflichten
  • Kontrollen

Modul 1

Intelligent fahren

  • Wirtschaftliches Fahren
  • Assistenzsysteme
  • Fahrzeugtechnik
  • Kraftstoff- und Energieeinsparung

Modul 2

Rechtssicher dokumentieren

  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Digitaler Fahrtenschreiber
  • Dokumentationspflichten
  • Kontrollen

Modul 3

Sicher & gesund unterwegs

  • Gefahren frühzeitig erkennen
  • Gesundheit und Ergonomie
  • Stress und Fitness
  • Erste Hilfe und Notfälle

Modul 4

Professionell & kundenorientiert

  • Unfallprävention
  • Aktuelle Verkehrsvorschriften
  • Kriminalitätsprävention (z. B. Diebstahl, Schleusung)
  • Auftreten als Fahrer und Unternehmensimage

Modul 3

Sicher & gesund unterwegs

  • Gefahren frühzeitig erkennen
  • Gesundheit und Ergonomie
  • Stress und Fitness
  • Erste Hilfe und Notfälle

Modul 4

Professionell & kundenorientiert

  • Unfallprävention
  • Aktuelle Verkehrsvorschriften
  • Kriminalitätsprävention (z. B. Diebstahl, Schleusung)
  • Auftreten als Fahrer und Unternehmensimage

Modul 5

Spezialmodul

Je nach Zielgruppe:

  • Lkw: Ladungssicherung, Güterkraftverkehrsrecht, wirtschaftliches Umfeld.
  • Bus: Fahrgastsicherheit, Personenverkehrsrecht, wirtschaftliches Umfeld.

Modul 5

Spezialmodul

Je nach Zielgruppe:

  • Lkw: Ladungssicherung, Güterkraftverkehrsrecht, wirtschaftliches Umfeld.
  • Bus: Fahrgastsicherheit, Personenverkehrsrecht, wirtschaftliches Umfeld.