Aufbauseminar für Fahranfänger

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann die zuständige Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) anordnen. Durch die Teilnahme sollen problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr verändert, das Risikobewusstsein geschärft und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

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Wann droht ein Aufbauseminar:

Kommt es innerhalb der Probezeit zu einem schwerwiegenden Verstoß (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B), ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.

Verstöße Kategorie A:

  • Überschreitung des erlaubten Tempolimits um mindestens 21 km/h
  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 
  • rechts überholen
  • Fahren ohne Begleitperson (Bf17)
  • Handynutzung am Steuer

Verstöße Kategorie B:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung

So läuft das Aufbauseminar ab:

Gruppengröße
6-12 Personen

Angenehme und produktive Atmosphäre

Zeitraum
2-4 Wochen

Effizient und kompakt

Theorie
4 Sitzungen á 135 Minuten

Kurze Einheiten für großen Erfolg

Fahrprobe
30 Minuten

Zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern

Teilnahmebescheinigung

Nach vollständiger Seminarteilnahme wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Wird diese nicht innerhalb der Frist bei der Behörde vorgelegt, wird der Führerschein entzogen.

Wer innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Außerdem wird nahegelegt, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgen erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen.