Aufbauseminar für Fahranfänger
In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann die zuständige Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) anordnen. Durch die Teilnahme sollen problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr verändert, das Risikobewusstsein geschärft und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Wann droht ein Aufbauseminar:
Kommt es innerhalb der Probezeit zu einem schwerwiegenden Verstoß (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B), ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.
Verstöße Kategorie A:
- Überschreitung des erlaubten Tempolimits um mindestens 21 km/h
- zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- rechts überholen
- Fahren ohne Begleitperson (Bf17)
- Handynutzung am Steuer
- …
Verstöße Kategorie B:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung
- …
So läuft das Aufbauseminar ab:
Gruppengröße
6-12 Personen
Angenehme und produktive Atmosphäre
Zeitraum
2-4 Wochen
Effizient und kompakt
Theorie
4 Sitzungen á 135 Minuten
Kurze Einheiten für großen Erfolg
Fahrprobe
30 Minuten
Zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern
Teilnahmebescheinigung
Nach vollständiger Seminarteilnahme wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Wird diese nicht innerhalb der Frist bei der Behörde vorgelegt, wird der Führerschein entzogen.
Wer innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Außerdem wird nahegelegt, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgen erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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