PKW-Führerscheinklassen

(B, B197, B96, BE)

PKW-Führerscheinklassen

(B, B197, B96, BE)

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und

Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Du musst mindestens 18/175 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW musst Du mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und

Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Du musst mindestens 18/175 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW musst Du mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Führerscheinklasse B197

Mit Eintragung der Schlüsselzahl B197 erhältst Du einen vollwertigen Führerschein der Klasse B mit dem Du sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren darfst.

Die Prüfungsfahrt erfolgt mit einem Automatikfahrzeug.

Während Deiner Ausbildung absolvierst Du 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug sowie eine 15 Minütige interne Testfahrt.

Führerscheinklasse B197

Mit Eintragung der Schlüsselzahl B197 erhältst Du einen vollwertigen Führerschein der Klasse B mit dem Du sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren darfst.

Die Prüfungsfahrt erfolgt mit einem Automatikfahrzeug.

Während Deiner Ausbildung absolvierst Du 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug sowie eine 15 Minütige interne Testfahrt.

B197 Dein Fahrplan

Handarbeit

Aus der Theorie – auf die Straße!

Nun kannst Du das Erlernte anwenden. Die Betätigung von Kupplung, Bremse, Gas und Schaltung – nach einer kleinen Eingewöhnung kein Problem!
Fahrzeugbedienung, Blickschulung, Fahrbahnbenutzung, Vorfahrt – Du wirst erstaunt sein, wie schnell Du Fortschritte machst.
Mit einer internen Testfahrt schließt Du die Schaltstufe ab. (Dauer 15 Minuten)

Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, T*

Automatik

Fahrzeugwechsel

Du lernst die Vorzüge eines Automatikfahrzeuges kennen – und wirst diese lieben!
Der richtige Zeitpunkt um mit den Sonderfahrten zu beginnen. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt – hier legst Du Kilometer zurück und kannst Dich voll und ganz auf das Geschehen konzentrieren.

Ü, L, L, L, L, L, A, A, A, A, N, N, N*

Feinschliff

Das Ziel vor Augen!

Du bekommst Deinen letzten Feinschliff und bereitest Dich auf den großen Tag vor.
Das Prüfgebiet kennst Du nun in und auswendig. Du bist bereit zu zeigen, was Du kannst!

Ü, Ü, Ü, Ü, P*

Ü = Übungsstunde Schalter
T = Testfahrt Schalter

Ü = Übungsstunde Automatik
L = Überlandfahrt Automatik

A = Autobahnfahrt Automatik
N = Nachtfahrt Automatik

P = Prüfung Automatik
* kann variieren

Führerscheinklasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
    Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Du musst mindestens 18/175 Jahre alt sein.

Führerscheinklasse BE

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

Du musst mindestens 18/175 Jahre alt sein.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: –

B197 Dein Fahrplan

Handarbeit

Aus der Theorie – auf die Straße!

Nun kannst Du das Erlernte anwenden. Die Betätigung von Kupplung, Bremse, Gas und Schaltung – nach einer kleinen Eingewöhnung kein Problem!
Fahrzeugbedienung, Blickschulung, Fahrbahnbenutzung, Vorfahrt – Du wirst erstaunt sein, wie schnell Du Fortschritte machst.
Mit einer internen Testfahrt schließt Du die Schaltstufe ab. (Dauer 15 Minuten)

Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, Ü, T*

Automatik

Fahrzeugwechsel

Du lernst die Vorzüge eines Automatikfahrzeuges kennen – und wirst diese lieben!
Der richtige Zeitpunkt um mit den Sonderfahrten zu beginnen. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt – hier legst Du Kilometer zurück und kannst Dich voll und ganz auf das Geschehen konzentrieren.

Ü, L, L, L, L, L, A, A, A, A, N, N, N*

Feinschliff

Das Ziel vor Augen!

Du bekommst Deinen letzten Feinschliff und bereitest Dich auf den großen Tag vor.
Das Prüfgebiet kennst Du nun in und auswendig. Du bist bereit zu zeigen, was Du kannst!

Ü, Ü, Ü, Ü, P*

Ü = Übungsstunde Schalter
T = Testfahrt Schalter
Ü = Übungsstunde Automatik
L = Überlandfahrt Automatik
A = Autobahnfahrt Automatik
N = Nachtfahrt Automatik
P = Prüfung Automatik
* kann variieren

Führerscheinklasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Du musst mindestens 18/175 Jahre alt sein.

Führerscheinklasse BE

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

Du musst mindestens 18/175 Jahre alt sein.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: –

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Führerscheinklasse B

Theorie

  • 12 Doppelstunden2 Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden3 Überland
  • 4 Fahrstunden3 Autobahn
  • 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit

Führerscheinklasse B96

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

Führerscheinklasse BE

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden3 Überland
  • 1 Fahrstunde3 Autobahn
  • 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit

Führerscheinklasse B

Theorie

12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)

2 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

5 Fahrstunden3 Überland
4 Fahrstunden3 Autobahn
3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit

Führerscheinklasse B96

Theorie

150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

Führerscheinklasse BE

Theorie

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

3 Fahrstunden3 Überland
1 Fahrstunde3 Autobahn
1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Welche Prüfungen muss ich machen?

Führerscheinklasse B

Theorieprüfung ist abzulegen.

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Führerscheinklasse B

Theorieprüfung ist abzulegen.

bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Führerscheinklasse B96

Theorieprüfung entfällt.

Praktische Prüfung entfällt.

Führerscheinklasse BE

Theorieprüfung entfällt.

Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Führerscheinklasse B96

Theorieprüfung entfällt.

Praktische Prüfung entfällt.

Führerscheinklasse BE

Theorieprüfung entfällt.

Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Außerdem ist zu beachten:

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Du benötigst den Führerschein der Klasse B oder musst zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die aufbauenden Klassen BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Benötigte Unterlagen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs4, Personalausweis oder Reisepass.

Biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird).

Biometrisches Passbild, Sehtest, Personalausweis oder Reisepass.

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigst Du nur ein Passbild

darf auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) führen. Als Nachweis dieser Berechtigung erhält man bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

  • darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zGM des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
  • darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes) fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert).
  • bekommst Du beim Umtausch Deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. Dabei werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
  • bekommst Du auf Antrag beim Umtausch außerdem:
    • die Klasse T, wenn Du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.
    • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst Du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 12.000 kg fahren. Die zGM des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Du ein hausärztliches Zeugnis über Deinen Gesundheitszustand und ein augenärztliches Zeugnis über Dein Sehvermögen vorlegst.
      Bitte beachten: Wenn Du Deinen alten Führerschein nicht umtauscht, darfst Du ab Deinem 50. Geburtstag keine Kombinationen mehr fahren, deren zGM größer ist als 12.000 kg.
  • werden Dir außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.

Bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B (Schlüsselzahl 78) können durch den Nachweis von 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und die Absolvierung einer 15 Minütigen internen Testfahrt aufgelöst werden (B197).

zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 Je 90 Minuten
3 Je 45 Minuten
4 Nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Außerdem ist zu beachten:

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Du benötigst den Führerschein der Klasse B oder musst zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die aufbauenden Klassen BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Benötigte Unterlagen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs4, Personalausweis oder Reisepass.

Biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird).

Biometrisches Passbild, Sehtest, Personalausweis oder Reisepass.

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigst Du nur ein Passbild

darf auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) führen. Als Nachweis dieser Berechtigung erhält man bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

  • darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zGM des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
  • darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes) fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert).
  • bekommst Du beim Umtausch Deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. Dabei werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
  • bekommst Du auf Antrag beim Umtausch außerdem:
    • die Klasse T, wenn Du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.
    • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst Du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 12.000 kg fahren. Die zGM des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Du ein hausärztliches Zeugnis über Deinen Gesundheitszustand und ein augenärztliches Zeugnis über Dein Sehvermögen vorlegst.
      Bitte beachten: Wenn Du Deinen alten Führerschein nicht umtauscht, darfst Du ab Deinem 50. Geburtstag keine Kombinationen mehr fahren, deren zGM größer ist als 12.000 kg.
  • werden Dir außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.

Bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B (Schlüsselzahl 78) können durch den Nachweis von 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und die Absolvierung einer 15 Minütigen internen Testfahrt aufgelöst werden (B197).

zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 Je 90 Minuten
3 Je 45 Minuten
4 Nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.