Feuerwehrführerschein
Fahrberechtigung
Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen und somit dem Fahrer:innenmangel entgegenwirken. Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Aufgabenerfüllung (keine Privatfahrten).
Feuerwehrführerschein
Fahrberechtigung
Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen und somit dem Fahrer:innenmangel entgegenwirken. Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Aufgabenerfüllung (keine Privatfahrten).
Kleine Fahrberechtigung
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern.
Kleine Fahrberechtigung
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern.
Große Fahrberechtigung
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern.
Große Fahrberechtigung
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern.
Voraussetzungen
Bewerber:in um die Fahrberechtigung
- Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, bei einem anerkannten Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und der Prüfung
- Nachweis, mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister (1 Punkt im Fahreignungsregsiter)
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Teilnahmebescheinigung Maschinistenlehrgang
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FEV
Voraussetzungen
Bewerber:in um die Fahrberechtigung
Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, bei einem anerkannten Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und der Prüfung
Nachweis, mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister (1 Punkt im Fahreignungsregsiter)
Vorlage eines Führungszeugnisses
Teilnahmebescheinigung Maschinistenlehrgang
Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FEV
Einweisungsinhalte
Einweisungsberechtigte
Einweisungsinhalte
Einweisungs-Berechtigte
Prüfungsberechtigte
Für die prüfungsberechtigten Personen gelten die gleichen Anforderungen wie für die Einweisungsberechtigten. Zudem darf Prüfer:in mit der einweisenden Person nicht identisch sein.
Prüfung
Die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen muss in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Diese wird auf öffentlichen Straßen durchgeführt.
Prüfungsberechtigte
Für die prüfungsberechtigten Personen gelten die gleichen Anforderungen wie für die Einweisungsberechtigten. Zudem darf Prüfer:in mit der einweisenden Person nicht identisch sein.
Prüfung
Die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen muss in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Diese wird auf öffentlichen Straßen durchgeführt.
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