Fahrberechtigung
Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen und somit dem Fahrermangel entgegenwirken. Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Aufgabenerfüllung (keine Privatfahrten).
Kleine Fahrberechtigung
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern.
Große Fahrberechtigung
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, bei einem anerkannten Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und der Prüfung
- Nachweis, mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Teilnahmebescheinigung Maschinistenlehrgang
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FEV
Einweisungsinhalte
Einweisungsberechtigte
Prüfungsberechtigte
Für die prüfungsberechtigten Personen gelten die gleichen Anforderungen wie für die Einweisungsberechtigten. Zudem darf Prüfer mit der einweisenden Person nicht identisch sein.
Prüfung
Die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen muss in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Diese wird auf öffentlichen Straßen durchgeführt.
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