Feuerwehrführerschein

Fahrberechtigung

Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen und somit dem Fahrermangel entgegenwirken. Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Aufgabenerfüllung (keine Privatfahrten).

Feuerwehrführerschein

Fahrberechtigung

Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen und somit dem Fahrermangel entgegenwirken. Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Aufgabenerfüllung (keine Privatfahrten).

Kleine Fahrberechtigung

Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern.

Kleine Fahrberechtigung

Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern.

Große Fahrberechtigung

Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern.

Große Fahrberechtigung

Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern.

Voraussetzungen

Bewerber um die Fahrberechtigung

  • Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, bei einem anerkannten Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und der Prüfung
  • Nachweis, mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister (1 Punkt im Fahreignungsregsiter)
  • Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Teilnahmebescheinigung Maschinistenlehrgang
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FEV

Voraussetzungen

Bewerber um die Fahrberechtigung

Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, bei einem anerkannten Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes

Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren

Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und der Prüfung

Nachweis, mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister (1 Punkt im Fahreignungsregsiter)

Vorlage eines Führungszeugnisses

Teilnahmebescheinigung Maschinistenlehrgang

Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FEV

Einweisungsinhalte

Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:

  • Allgemeine Kenntnisse
  • Abfahrtkontrolle
  • Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
  • Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen
  • Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands)
  • Ladungssicherung
  • Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung.
  • Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Rückwärts einparken
  • Anhänger an- und abkuppeln
  • Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage
  • Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen
  • Bei der Einweisung zum Erwerb der großen Fahrberechtigung kommt das Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be- und Entladen hinzu

Einweisungsberechtigte

Die Organisationen bestimmen die Einweisungsberechtigten selbst. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Angehörige der einweisenden Freiwilligen Feuerwehr oder Organisation oder einer anderen einweisungsberechtigten Feuerwehr oder Organisation
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder der Klasse 3 seit mindestens 5 Jahren
  • Belastung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten (1 Punkt im Fahreignungsregsiter)

oder

  • Fahrlehrer:innen (im Sinne des Fahrlehrergesetzes)

Einweisungsinhalte

Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:

Allgemeine Kenntnisse

Abfahrtkontrolle

Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“

Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen

Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands)

Ladungssicherung

Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung.

Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Rückwärtsfahren und Rangieren

Rückwärts einparken

Anhänger an- und abkuppeln

Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage

Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen

Bei der Einweisung zum Erwerb der großen Fahrberechtigung kommt das Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be- und Entladen hinzu

Einweisungs-Berechtigte

Die Organisationen bestimmen die Einweisungsberechtigten selbst. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Angehörige der einweisenden Freiwilligen Feuerwehr oder Organisation oder einer anderen einweisungsberechtigten Feuerwehr oder Organisation

Mindestalter 30 Jahre

Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder der Klasse 3 seit mindestens 5 Jahren

Belastung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten (1 Punkt im Fahreignungsregsiter)

oder

Fahrlehrer:innen (im Sinne des Fahrlehrergesetzes)

Prüfungsberechtigte

Für die prüfungsberechtigten Personen gelten die gleichen Anforderungen wie für die Einweisungsberechtigten. Zudem darf Prüfer mit der einweisenden Person nicht identisch sein.

Prüfung

Die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen muss in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Diese wird auf öffentlichen Straßen durchgeführt.

Prüfungsberechtigte

Für die prüfungsberechtigten Personen gelten die gleichen Anforderungen wie für die Einweisungsberechtigten. Zudem darf Prüfer mit der einweisenden Person nicht identisch sein.

Prüfung

Die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen muss in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Diese wird auf öffentlichen Straßen durchgeführt.