Regelung Berufskraftfahrer

Qualifikation

Stichtag 10.09.2009

Fahrer, die nach dem o.g. Datum ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erwerben, müssen zusätzlich die Grundqualifikation mit erwerben.

Für den Erwerb sind drei Möglichkeiten vorgesehen:

  • Berufsausbildung (3 Jahre)
  • Grundqualifikation (Ausbildungsumfang nicht fest geregelt, Ausführliche Prüfung Theorie 240 min. Praxis 210 min.)
  • beschleunigte Grundqualifikation (Ausbildung 140×60 min. Prüfung Theorie 90 min. bei IHK)

Fahrer, die vor diesem Datum ihre Fahrerlaubnis erworben haben, bekommen die Grundqualifikation automatisch anerkannt. Ohne diese sind nur Fahrten zu nicht gewerblichen Zwecken gestattet.

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr:

Regelung für Berufskraftfahrer

Qualifikation

Stichtag 10.09.2009

Fahrer, die nach dem o.g. Datum ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erwerben, müssen zusätzlich die Grundqualifikation mit erwerben.

Für den Erwerb sind drei Möglichkeiten vorgesehen:

  • Berufsausbildung (3 Jahre)
  • Grundqualifikation (Ausbildungsumfang nicht fest geregelt, Ausführliche Prüfung Theorie 240 min. Praxis 210 min.)
  • beschleunigte Grundqualifikation (Ausbildung 140×60 min. Prüfung Theorie 90 min. bei IHK)

Fahrer, die vor diesem Datum ihre Fahrerlaubnis erworben haben, bekommen die Grundqualifikation automatisch anerkannt. Ohne diese sind nur Fahrten zu nicht gewerblichen Zwecken gestattet.

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr:

Weiterbildung

Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung dient der Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Bis zum Ablaufdatum ist eine Weiterbildung zu besuchen.

Der Weiterbildungsumfang beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren.

  • Vor dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung bis zum 10.09.2014
  • Ab dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

Weiterbildung

Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung dient der Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Bis zum Ablaufdatum ist eine Weiterbildung zu besuchen.

Der Weiterbildungsumfang beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren.

  • Vor dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung bis zum 10.09.2014
  • Ab dem 10.09.2009 ausgebildete Fahrer, Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

Weiterbildung Module

Weiterbildung Module

Modul 1

Eco-Training & Assistenzsysteme

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 1

Eco-Training & Assistenzsysteme

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4

Schadensprävention

  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4

Schadensprävention

  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Modul 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses

Modul 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses